Pressemeldung des Umweltbund e.V. vom 22.6.2010
Pestizidabdrift - Kontrollen der Landwirtschaftsbehörden
in Deutschland sind nicht
ausreichend, um eine Gesundheitsgefährdung von Landwirten und Bevölkerung
zu
vermeiden.
Kontrollen zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdung von Feldarbeitern und Passanten sollen in Deutschland von den Berufsgenossenschaften und den Landwirtschaftsämtern durchgeführt werden. Selbständige 'Grünberufler' müssen sich über die Berufsgenossenschaften zwangsversichern lassen, haben also keine Wahlfreiheit, sich bspw. aufgrund unzureichender Leistungen andere Versicherer zu suchen.
Eine besonderes Gesundheitsrisiko sind giftige Pestizide, mit denen Landwirte
und Gärtner regelmäßig berufsbedingt in Kontakt kommen,
und die nachweislich gesundheitsschädigend wirken. Hier reichen die
Vorschriften der Zwangsversicherungen jedoch nicht aus, um den Schutz
der Arbeiter und damit auch den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
Weder das 48 stündige Betretungsverbot und Kennzeichnungsgebot für
mit Pestiziden behandelte Felder und Feldwege, noch der ausreichende Schutz
vor Mikroorganismenabdrift wird eingehalten. Die Schulung der Landwirte
zur Verhinderung
der Pestizid- und Mikroorganismenbelastung reicht nicht aus, um Arbeiter,
Passanten und Anwohner ausreichend zu schützen. Pflanzenschutzmittel
(Spritzmittel) und Gülle werden nicht unter Berücksichtigung
von Abdrift und Vermeidung von Gesundheitsgefährdung ausgebracht,
wodurch Spaziergänger und Bevölkerung gesundheitlich geschädigt
werden.
Fäkalien- und Schmutzbakterien sowie Pestizide sind als Auslöser
von Autoimmunerkrankungen bekannt. Die Vorschriften zum Umgang mit diesen
Gefahrenstoffen berücksichtigen dies jedoch nicht.
Aufgrund einer einseitigen Interessenskoalition zwischen konventionellen
Landwirtschaftsverbänden und den Berufsgenossenschaften, werden ökologisch
sinnvolle Alternativen zum Schutz der 'Grünberufler' und Erholungssuchende
durch die Zwangsversicherer ignoriert.
Aufgrund einseitiger Schulung durch pestizidgläubige Landwirtschaftslobby
können subletale Erkrankungen durch Pflanzenschutzmittel durch die
Berufsgenossenschaften größtenteils ignoriert werden. Die Kosten
für diese vermeidbaren Krankheiten übernimmt dann die Allgemeinheit.
Da die landwirtschaftlichen Sozialsysteme mit ihren Berufsgenossenschaften
in Deutschland staatlich geförderte Zwangsversicherungen sind, sollte
man davon ausgehen können, dass die Gesetze und Verordnungen zum
Wohl der Bevölkerung und Arbeiter dienen, das ist in Deutschland
leider nicht so.
Wir Umweltbund e.V. haben sowohl den landwirtschaftlichen Sozialversicherungen als auch
den Politikern der Bundes Republik Deutschland und der Bundesländer
mehrfach das Angebot der Schulung zum hundertprozentigen Pestizidverzicht
und zur Eindämmung von Mikroorganismen, durch gezielte Düngung
angeboten. Deutschland hat sich bereits in den neunziger Jahren dazu im
Rahmen des 'integrierten Pflanzenbaus und Pflanzenschutzes' verpflichtet.
Leider müssen wir feststellen, dass bis heute