logo umweltbund

Die Praxis des Einsatzes von Pestiziden (Spritzmitteln) war nie legitim.

Die Praxis des Einsatzes von Pestiziden (Spritzmitteln) war nie legitim.
Vielmehr wurden viele der sich bis heute entwickelten Erkrankungsszenarien an mit „Pflanzenschutzmitteln zu schützenden“ Kulturpflanzen erst durch Anwendung enzymtoxischer und nährstoffentziehender Agrochemikalien verursacht.

Nur landbauliche Massnahmen, die nicht basieren auf Verbrauch natürlicher Ressourcen,  sondern auf deren Erhalt, wie Einsatz geeigneter Technik, Düngung und Fruchtfolge, konnten und können für Mensch und Tier im Einklang mit der Natur nützlich sein und alle vor Schäden bewahren.

Es ist lange bekannt, dass in den ersten 48 Stunden nach Ausbringung der Spritzmittel davon über 90 % verdunsten, bzw. das vermeintliche Ziel Pflanzenoberfläche gar nicht erreichen, bzw. dort bleiben. Es muß die Frage gestellt werden:


War je etwas anderes vorgesehen ?



In Böden und Gewässern sind Pestizide und ihre Metaboliten. Deren exzessive Verbreitung seit dem 2. Weltkrieg ist ubiquitär.
Kein Neugeborenes ist heute sicher vor Expositionen zu aggressiv stoffwechseltoxischen Agrochemikalien. Regelmässig werden auch immer noch DDT- und HCB-Rückstände im kindlichen Organismus gefunden.

Fragen sich Landwirte nicht, wieso heute sogar EU-Vorschriften existieren, die das enthalten, was eigentlich Teil ihrer Berufung war ?
Ihr traditionelles Wissen, ohne natürliche Schätze auszuplündern ertragreichen Anbau zu betreiben, scheint offenbar verloren und/oder es wird nicht mehr wertgeschätzt – zum Schaden aller.

EU-Vorschriften:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:309:0071:0086:de:PDF
S. 85:
ANHANG III
Allgemeine Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes
1. Die Vorbeugung und/oder Bekämpfung von Schadorganismen sollte neben anderen Optionen insbesondere wie folgt erreicht oder unterstützt werden:
— Fruchtfolge;
— Anwendung geeigneter Kultivierungsverfahren (z. B. Unkrautbekämpfung im abgesetzten Saatbett vor der Saat/
Pflanzung, Aussaattermine und -dichte, Untersaat, konservierende Bodenbearbeitung, Schnitt und Direktsaat);
—  gegebenenfalls Verwendung resistenter/toleranter Sorten und von Standardsaat- und -pflanzgut/zertifiziertem Saat- und Pflanzgut;
— Anwendung ausgewogener Dünge-, Kalkungs- und Bewässerungs-/Drainageverfahren;
— Vorbeugung gegen die Ausbreitung von Schadorganismen durch Hygienemaßnahmen (z. B. durch regelmäßiges Reinigen der Maschinen und Geräte);
— Schutz und Förderung wichtiger Nutzorganismen, z. B. durch die Nutzung ökologischer Infrastrukturen innerhalb und außerhalb der Anbau- oder Produktionsflächen.
2.  Schadorganismen müssen mit geeigneten Methoden und Instrumenten, sofern solche zur Verfügung stehen, überwacht werden. Zu diesen geeigneten Instrumenten sind unter anderem Beobachtungen vor Ort und Systeme für wissenschaftlich begründete Warnungen, Voraussagen und Frühdiagnosen, sofern dies möglich ist, sowie die Einholung von Ratschlägen beruflich qualifizierter Berater zu zählen.

Pflanzenschutzgesetz, Zweck:
—  Gefahren, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen des Pflanzenschutzes, insbesondere für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt, entstehen können, abzuwenden oder ihnen vorzubeugen.

Grundgesetz, Grundrecht, welches vor allem steht
— Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.


Wie können nicht feststellen, dass diese formulierten Vorschriften beachtet  noch das Grundrecht auf Leben geachtet wurden bzw. werden. Vielmehr wird die seit Jahrzehnten aller Lebensgrundlagen verbrauchende Praxis fortgeführt.

Durch gezielte gesplittete Blattdüngung und Bodendüngung mit passenden Techniken können heute im Umfeld agrochemischer Verseuchungen deren pflanzenschwächenden Folgen begegnet werden, und sogar sonst nur mit Antibiotika bekämpfbare Erreger lassen sich damit unter der Schadensschwelle halten. Im Gegensatz zu den Biovereinen stehen wir zum gezielten Einsatz von den Grundstoffen, Nahrungsergänzungsstoffen, Düngemitteln und Desinfektionsmitteln im Seuchenfall Brandkalk und Löschkalk. Dabei wird nie mehr Kalk benötigt als für die Ausgleichskalkung notwendig wäre. Wir halten es aber wegen der Schädigung der Bodenmikroorganismen nicht für richtig, wie es in der konventionellen Landwirtschaft oder zur Desinfektion unter dem Label „Bio“ üblich ist, auf einmal mehr als 100 kg Brandkalk oder Löschkalk pro ha und Ausbringungswoche auszubringen. Durch die gesplittete Düngung werden aber auch Erreger erfolgreicher unter der Schadensschwelle gehalten.

Herr Josef Galler von der Landwirtschaftskammer Salzburg beschrieb schon 2008 die schlechte Situation der Bodenversauerung in Österreich, woran sich leider bis heute nichts geändert hat. Auch in der Schweiz oder der Bundesrepublik Deutschland sieht es nicht besser aus. http://esdac.jrc.ec.europa.eu/content/soil-ph-europe
http://bodenkalk.at/Beratung/Publikationen/brosch_kalk.pdf
Zitat (2008):
Bodenversauerung - mehrere Ursachen
Die Bodenversauerung ist an sich ein natürlicher Vorgang und hat mehrere Ursachen.
Wichtig ist, dass diesem Prozess der Bodenversauerung durch Basenzufuhr (z.B. Kalkung) entgegengewirkt wird. Dies gilt in Abhängigkeit von Muttergestein vor allem für Böden mit geringer natürlicher Pufferkapazität. Kalk hat nicht nur eine Bedeutung für die Pflanzenernährung, sondern ist vor allem auch ein wichtiges Bodenverbesserungsmittel.
In Österreich sind laut Bodenuntersuchung (BORIS, UBA, 2004) über 30 % der Ackerböden und etwa 60 % der Grünlandböden als sauer bis stark sauer (pH-Werte unter 5,5) einzustufen, d.h. diese Böden bedürfen einer Gesundungs- bzw. Erhaltungskalkung. Etwa 30 % der Ackerböden und 25 % der Grünlandböden sind schwach sauer,
die restlichen Böden (40 % der Ackerböden bzw. 15 % der Grünlandböden) haben einen pH-Wert über 6,5.
Bezüglich des Carbonatgehaltes sind über 45 % aller Grünland- bzw. 35 % aller Ackerböden als „kalkfrei“ einzustufen.


D. h. Landwirte setzen viel Geld ein im Glauben an Spritzmittel, die dem Boden sogar noch mehr Kationen entziehen, statt Kalkung mit ausreichender Calcium- und Magnesium-Versorgung durchzuführen.  


Auch eine andere Fruchtfolge und das Setzen auf andere Kulturarten und Futterkonservierungsformen macht die Produktion effizienter ohne den Raub von Naturressourcen zu steigern.
Auch Botulismus und Listeriose und alle Quarantäneerkrankungen und antibiotikaresistente Stämme aus der Landwirtschaft stellen kein Problem mehr dar. Dabei werden Mensch und Tier im Gegensatz zu sogenannten „konventionellen“ Produktionsmethoden und zu denen unter dem Label „Bio“ weder direkt noch indirekt geschädigt.

Vorteil für die Umwelt:
Da keine Giftstoffe mehr ausgebracht werden, stellt diese Produktion die bisher höchst mögliche Schonung der Umwelt dar.
Zudem werden Pflanzen, Tiere und Menschen vor Schäden durch Bakterien und Pilze und deren Gifte bestmöglich geschützt.
Da bei der Verfütterung auf junges Grünland und Feldfutterbau mit Klee und Futterbäumen gesetzt wird, stellt es die höchstmögliche mit Blumen blühende Grünlandförderung dar. Mit unserer Methode ist Grünland bei Verfütterung an Tiere beispielhaft für Landbau im Einklang mit Mensch, Tier und Natur.  
Es stellt auch den höchstmöglichen natürlichen Aufbau von Humus dar.

Die Schulungen des Umweltbund umfassen seit 2005 eine ganz besondere, eine im Umfeld von Chemieeinträgen und resultierenden Schäden die Lebensgrundlagen erhaltende, bzw. diese wiederherstellende, Landwirtschaft.
Es werden dabei die Prinzipien eines konsequent stoffwechselunterstützenden Pflanzenbaus vermittelt. Mit allem Benefiz!

Fragen Sie als Landwirte, Winzer, Obstbauern, Waldbauern, Gärtnern nach Schulungen bei uns nach.  
info@umweltbund.de.

Dr. Friedhelm Berger, Hanno Krzak, Eric Zeissloff, Gerhard Mehrl